Jede Hinrichtung war ein öffentliches Ereignis, zu dem sich viele Schaulustige einfanden. Nach dem mittelalterlichen Rechtsverständnis mussten schwere Straftaten (dazu gehörte auch Diebstahl) als Verstoß gegen die göttliche Ordnung öffentlich gesühnt werden. Oft lagen die Richtstätten an Wegkreuzungen oder weithin sichtbar auf Hügeln. Erst im 19. Jahrhundert wurden die Richtplätze in die geschlossenen Gefängnishöfe verlegt.
Es ist zunächst einmal Aufgabe der Archäologen, die ehemaligen Stätten zu lokalisieren und ihr Aussehen zu rekonstruieren, wie man im Band „Richtstättenarchäologie“ von Jost Auler nachlesen kann. Bereits drei Publikationen zum Thema hat Auler herausgebracht (Dormagen 2008, 2010, 2012). Die vielfältigen Beiträge zeigen das große Spektrum der Erkenntnisse. Anthropologen befassen sich zudem mit den Skeletten der Unglücklichen, die zunächst am Galgen ausgestellt und erst später unter ihm verscharrt wurden. Die Knochenfunde lassen oft darauf schließen, wie die Delinquenten getötet wurden. Bei Geköpften wurde der Schädel zwischen den Beinen bestattet. Das Richtschwert kam meistens nur bei höhergestellten Personen zum Einsatz, sonst verwendete man im Mittelalter eine Axt. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 11/2013.
Dr. Heike Talkenberger