Von Beginn an kam Hannover bei der Personalunion die Rolle des Juniorpartners zu, der sich nur mühsam gegen die britische Bevormundung durchsetzen konnte. Bereits das Zustandekommen der Verbindung war ein einseitiger Rechtsakt. Das englische Parlament verabschiedete mit dem „Act of Settlement“ 1701 ein Gesetz, das die protestantische Erbfolge und damit die Sukzession des Hauses Hannovers festlegte. Der Kurfürst musste seine Zustimmung zu dieser Entscheidung geben. Aber die politischen Vertretungen in Hannover, die Landstände in den einzelnen Landesteilen des Kurfürstentums, haben dieses verfassungsrechtliche Dokument weder diskutiert noch verabschiedet.
Die Reisebeschränkungen, die der „Act of Settlement“ eigentlich vorsah, wurden bereits kurz nach der Thronbesteigung Georgs I. wieder aufgehoben: Er selbst reiste sechsmal in die deutschen Stammlande, sein Nachfolger Georg II. zwölfmal. Nachdem Georg III. 1760 den britischen Thron bestiegen hatte, unterblieben die Besuche des Souveräns in Hannover. Der kurze Besuch, den Georg IV. Hannover 1821 abstattete, veränderte die Situation nicht grundlegend. Die Personalunion führte dazu, dass der Landesherr im Kurfürstentum nicht mehr in vergleichbarer Weise präsent war, wie dies vor 1714 der Fall gewesen war. Der Glanz des barocken Hofes, der Gärten in Herrenhausen und des Hoftheaters in der Haupt- und Residenzstadt verblasste im Lauf der Jahrzehnte. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 05/2014.
Dr. Torsten Riotte