Am 27. Februar 1933 brannte der Reichstag in Berlin, und schon am nächsten Tag erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg die berüchtigte „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“. Sie setzte die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und ermöglichte so die schrankenlose Verfolgung politischer Gegner. Wer aber war verantwortlich für den folgenschweren Brand? War tatsächlich der holländische Anarchokommunist Marinus van der Lubbe der Alleintäter, oder ist davon auszugehen, dass er nur von den Nationalsozialisten als Werkzeug benutzt wurde? …
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Dr. Heike Talkenberger