Bettler und Obdachlose waren schon den Obrigkeiten der frühen Neuzeit ein Dorn im Auge gewesen. Ein Bettler galt häufig als Schmarotzer, der sich nicht genügend um Arbeit bemühte, ein Vagabund erregte Argwohn, weil man ihn schlecht kontrollieren konnte. Beide bedrohten die öffentliche Ordnung. Anfang des 19. Jahrhunderts wuchs die Zahl der Mittellosen aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse immer mehr an. Die Folge waren auch immer restriktivere Gesetze.
So erließ auch Aachen 1823 eine neue Armenordnung, die vorsah, verschärft gegen Bettler vorzugehen. Das konnte auch kleinere Kinder treffen, wie ein Fall zeigt. Ein achteinhalbjähriger Junge, der um Brot gebettelt hatte, war 1827 in die Besserungsanstalt eingewiesen worden, die sich in der Rheinischen Arbeitsanstalt Brauweiler befand. Ein in bewegenden Worten abgefasstes Gnadengesuch des Vaters an König Friedrich Wilhelm III. enthüllt die Hintergründe: Der Aachener Arbeiter war wegen Krankheit ohne Einkommen gewesen, da sei die Bettelei des Kindes vorgefallen. Nun habe er aber wieder Arbeit und flehe darum, das Kind nach Hause zu entlassen. Dem Gesuch wurde aus unbekannten Gründen nicht stattgegeben; das Kind musste bis zum 16. Lebensjahr in der Besserungsanstalt bleiben. …
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Dr. Heike Talkenberger