Unmut hatte sich unter den Honoratioren der Festzeremonie breitgemacht. Als sie an dem Tisch Platz nehmen sollten, welcher für die Vertragsunterzeichnung aufgestellt worden war, blickten sie direkt in die glühende Spätvormittagssonne. Die Position des Tisches war so gewählt worden, dass er vor allem den Medienvertretern einen beleuchtungstechnisch günstigen Blick auf den unmittelbar dahinter steil aufragenden imposanten monolithischen Inselberg Ayers Rock garantieren sollte. Tatsächlich spielte der rund 350 Meter hohe rötlich-braune Felsen an diesem Tag eine Hauptrolle. Er sollte wieder in Uluru umbenannt werden, so wie ihn die lokalen Aborigine-Gruppen immer schon genannt hatten, und er sollte seinen rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden.
Der 26. Oktober 1985 war ein Tag, an dem den in der Region lebenden Pitjantjatjara-Aborigines ihre historisch verbürgten Rechte an dem Berg wieder zuerkannt und ein neues Kapitel der Beziehungen zwischen weißen Australiern und den Aborigines aufgeschlagen werden sollte. Doch so eindeutig und vorteilhaft sollte sich die Vertragsunterzeichnung für die Anangu genannten zentralaustralischen Aborigines nicht erweisen. Nur wenige Minuten nach dem vertraglichen hand back, der „Rückgabe“, des Uluru mussten sie einen zweiten Vertrag unterzeichnen, in dem die Abori‧gine-Vertreter einer gemeinsamen Verwaltung mit der „National Parks and Wildlife Agency“ für 99 Jahre zustimmten, um eine weitere touristische Nutzung des Berges zu gewährleisten. …
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 10/2015.
Prof. Dr. Herrmann Mückler