Als der russische Präsident Wladimir Putin im vergangenen Jahr die Annexion der Krim vorbereitete, versuchte er, in der dortigen Bevölkerung so viel Unterstützung wie möglich zu gewinnen. Auch auf die ethnischen Minderheiten ging er zu und machte ihnen zumindest auf dem Papier Zugeständnisse. Den rund 2500 Deutschen – wie etwa auch Griechen, Bulgaren oder Krimtataren – sicherte Putin per Erlass eine weitgehende Rehabilitierung zu. Die Deutschen auf der Krim zählten zu den geschätzten 900 000 Russlanddeutschen, die 1941 aus ihren Heimatregionen am Schwarzen Meer, im Kaukasus und an der Wolga in den Norden der Sowjetunion zwangsumgesiedelt wurden. Nur ein Bruchteil schaffte später die Rückkehr in die Heimat. Mit dem Erlass vom April 2014 erkannte Russland das historische Unrecht der Deportationen an – zumindest für die Russlanddeutschen auf der Krim.
Für die rund 600 000 Deutschen, die heute in der Russischen Föderation leben – die meisten noch immer an den Verbannungsorten in Sibirien –, gilt der Erlass nicht. Sie warten trotz einer Verbesserung ihrer Lage nach dem Ende der Sowjetunion 1991 nach wie vor auf eine Bekundung des Bedauerns ob des erlittenen Unrechts. Für sie bleibt es bei der Teilrehabilitierung von 1965, als der Vorwurf der Kollaboration mit Hitler zurückgenommen wurde. Damals stellte der Oberste Sowjet fest: „Das Leben hat gezeigt, dass diese pauschalen Beschuldigungen unbegründet und ein Ausdruck der Willkür unter den Bedingungen des Stalin’schen Personenkults waren“. Zu dieser „Willkür“ zählte auch die Auflösung der Wolgadeutschen Republik. Sie trug offiziell den Titel „Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen (ASSR)“ und war 1924 etabliert worden. Die Region um die Stadt Engels (Pokrowsk) am Mittellauf der Wolga war schon lange das kulturelle Zentrum der Russlanddeutschen gewesen. Deren Vorfahren hatte Zarin Katharina die Große als landwirtschaftliche Kolonisten seit 1763 aus Deutschland angeworben. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 01/2015.
Peter Hilkes