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Verfassungsbruch durch den Verfassungsschutz

Abhöraffäre in der frühen BRD

Verfassungsbruch durch den Verfassungsschutz
Im Herbst 1963 brachten Medienberichte ans Tageslicht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seit Jahren als Juniorpartner der Westalliierten an der Überwachung von Telefonen und Postverkehr beteiligt war. Die Affäre entfachte eine Debatte über die Legitimität solcher Maßnahmen.

Am 6. September 1963, nicht einmal ein Jahr nach der „Spiegel-Affäre“ von 1962, erschien in der Wochenzeitung „Die Zeit“ ein Artikel, der das innenpolitische Klima in der Bundesrepublik erneut erhitzte. Wieder ging es um den Staat, um Verstöße gegen die Verfassung, die Verletzung von Grundrechten, und dieses Mal auch um die NS-Vergangenheit von Dienern des Staats, die offenbar „die Telefonate vieler Bürger auch von Rang und Namen“ abhörten. Dies geschah unter fortgesetzter Verletzung des Grundgesetzes in enger Zusammenarbeit mit den ehemaligen Besatzungsmächten: den USA, Großbritannien und Frankreich. Als der für den Verfassungsschutz zuständige Bundesminister des Innern, Hermann Höcherl (CSU), behauptete, von alldem nichts gewusst zu haben, und kurz darauf alles für „absolut rechtens“ erklärte, hatte die Bundesrepublik eine neue Affäre – die erste „Abhöraffäre“ in ihrer Geschichte.

Was war geschehen? Bereits am 27. August 1963 hatte der „Stern“ in einem groß aufgemachten Artikel über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) berichtet. In der „etatmäßigen Führungsgruppe“ dieses Amts sei „ein ganzes Schock von Beamten mit profilierter SS-, SD- und sogar Gestapo-Vergangenheit vereint“. Ausführlich schilderte die Illustrierte die Karriere eines Beamten namens Wenger, der SS-Hauptsturmführer und später im Reichssicherheitshauptamt für die Gestapo zuständig gewesen war. …

Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 01/2015.

Prof. Dr. Josef Foschepoth

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