Anna von Preußen war ohne Zweifel das, was man eine gute Partie nennen konnte: Sie war die Tochter des Herzogs in Preußen und, weil es keinen männlichen Thronfolger gab, als erstgeborene Tochter die nächste Anwärterin auf die Herrschaft in diesem Territorium. Ein Bräutigam Annas würde nicht nur Anrechte auf Preußen erheiraten, sondern auch solche auf einen Territorienkomplex im Westen des Heiligen Römischen Reiches. Annas Mutter Maria Eleonore war nämlich eine Tochter des Herzogs Wilhelm V. von Jülich, der auch über die mit Jülich erbvereinten Lande Kleve, Berg, Mark und Ravensberg herrschte. Im Jahr 1573 war sie vom Niederrhein in das weit entfernte Herzogtum an der Ostsee gekommen, um mit Herzog Albrecht Friedrich verheiratet zu werden.
Eigentlich waren die Hoffnungen gering, dass Erbansprüche über eine Tochter jemals eingelöst werden konnten. Wie schon beim Herzogtum Preußen war dies auch im Fall Jülichs anders. Der zur Herrschaft bestimmte Sohn Karl Friedrich verstarb vorzeitig, so dass mit Johann Wilhelm nur noch ein anderer Prinz übrigblieb. Dass dieser von schwacher Gesundheit war und vor allem geistig immer mehr abbaute, war schlimm genug, stand einem Herrschaftsantritt aber nicht im Weg. Eine Katastrophe war jedoch der Umstand, dass Johann Wilhelm keine Kinder zeugte: Als sich in den 1590er Jahren immer klarer abzeichnete, dass Johann Wilhelm der letzte Herzog in diesem Haus sein und mit ihm die Jülicher Herzogsdynastie aussterben würde, wurden alle Fürstenhäuser hellwach, die Erbansprüche auf das niederrheinische Erbe anmelden konnten. …
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Dr. Michael Kaiser