Am 1. Januar 1957 erfolgte die staatsrechtliche Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland als elftes Bundesland. Vorausgegangen war ein zwölf Jahre währender Sonderweg als zunächst von Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg besetztes Gebiet, das seit 1947 einen halbautonomen Status genoss. Natürlich stellten die Nachkriegsjahre die Deutschen überall vor außergewöhnliche Herausforderungen, doch waren die Saarländer in einem außerordentlichen Maß von Krieg und Friedensordnungen betroffen. Sie wechselten in der Zeit von 1918 bis 1957 gleich fünfmal die Staatszugehörigkeit.
Frankreich hatte 1918 die Annexion des Saarlandes als Wiedergutmachung für die erlittenen Kriegsschäden beansprucht, konnte sich aber mit seinen Forderungen nicht durchsetzen. Der US-amerikanische Präsident Woodrow Wilson bestand auf dem Selbstbestimmungsrecht der Saarländer, und eine Zwischenlösung wurde vereinbart: Ein neu zu schaffendes Saargebiet wurde für 15 Jahre einer internationalen Regierungskommission des Völkerbundes unterstellt. Nach Ablauf dieser Frist sollten die Saarländer abstimmen, ob sie den Status quo beibehalten, eine Angliederung an Frankreich oder eine Rückgliederung in das Deutsche Reich wünschten. …
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Prof. Dr. Gabriele B. Clemens