Ende 1944 überschritt die Rote Armee die deutsche Ostgrenze. Millionen Deutsche gerieten unter sowjetische Besatzung und Verwaltung, Hunderttausende von ihnen wurden verhaftet und zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert, in Speziallager eingewiesen oder von Sowjetischen Militärtribunalen (SMT) verurteilt. Dies traf Zivilisten wie Kriegsgefangene. Sie sollten sich für gegen die Sowjetunion begangene Taten, für Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verantworten.
Nach Kriegsende blieben die SMT in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) erhalten. Grundsätzlich besaßen ihre Urteile keine rechtsstaatliche Basis, ergingen zumeist in Geheimprozessen, und das Strafmaß folgte standardisierten Vorgaben. Dementsprechend wurden diese SMT bisher vorrangig als ein Beitrag zur Stalinisierung der SBZ bzw. repressive Instrumente der DDR-Diktatur wahrgenommen. …
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Dr. Heike Talkenberger