vorla|den 〈V. t. 173; hat; Rechtsw.〉 jmdn. ~ zum Erscheinen vor Gericht auffordern
Blü|ten|kelch 〈m. 1; Bot.〉 äußerer, oft verwachsener Teil einer doppelten Blütenhülle
An|ten|ne 〈f. 19〉 1 Anordnung eines od. mehrerer elektr. Leiter zum Empfang od. Senden elektromagnet. Wellen 2 〈Zool.〉 Fühler … mehr