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Die Kalmarer Union

20. Juli 1397

Die Kalmarer Union

Der Tod drei ihrer engsten Verwandten hatte die dänische Prinzessin Margarethe I. zur Herrscherin über ganz Skandinavien gemacht. Als Gattin des norwegischen Königs Hakon war sie zunächst nur eine Karte im Bündnispoker ihres Vaters, König Waldemar IV. Von ihm aber erbte Margarethes fünfjähriger Sohn Oluf 1375 den Dänenthron, fünf Jahre später von seinem Vater Hakon den norwegischen noch dazu. Für beide Herrschaften übernahm die Mutter die Regentschaft. Nach dem Tod Olufs 1387 hätte diese bemerkenswerte Machtposition erlöschen müssen, doch die Räte beider Reiche machten Margarethe zur „Regentin auf Lebenszeit“. Die dritte Krone holte die Königin sich selbst: Schwedische Adlige hatten ihr den Thron in Stockholm zwar angeboten, doch auf dem saß der Mecklenburger Albrecht. Der verhöhnte die stolze Dänin noch als „König Hosenlos“ – um schon in der ersten Schlacht im Februar 1389 vernichtend von ihr geschlagen zu werden. Auf dem Gipfel der Macht angekommen, war es Margarethes vorrangiges Ziel, die Thronfolge ihres Großneffen Erich von Pommern für alle drei Königreiche rechtlich zu sichern. Dazu diente der Unionsbrief von Kalmar, der drei Tage nach Erichs Krönung ausgefertigt wurde. Er bestimmte grundsätzlich: „Alle drei Königreiche sollen in Eintracht und Liebe sein.“ Doch dies erfüllte sich nicht. Der Brief sicherte zwar die Herrschaft Erichs, doch durch politische Querelen wurde die Union immer wieder in Frage gestellt. Und so blieb es nicht dabei, „daß die Reiche nie mehr getrennt werden, so Gott will“: 1464 löste sich das gegenüber Dänemark an Einfluß gewinnende Schweden de facto aus der Union.

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