„Dialog über die zwei hauptsächlichen Weltsysteme“ hieß das Buch, das der Pisaner Galileo Galilei im Jahr 1632 veröffentlicht hatte. Er verteidigte darin die Lehre des Kopernikus, derzufolge die Erde sich um die Sonne drehe. Der Autor erntete nicht nur Lob für sein Werk; seine Gegner, die er oft beleidigt hatte, erwirkten noch im selben Jahr ein kirchliches Verbot des Buchs. Zudem beauftragte Papst Urban VIII., eigentlich ein Gönner und großer Bewunderer Galileis, eine Kommission mit der Beurteilung des „Dialogo“. Diese beanstandete vor allem, daß das heliozentrische Weltbild darin als zwingend bewiesen dargestellt wurde. Aber hatte man Galileo nicht schon 1616 darüber belehrt, daß die Lehre des Kopernikus, die im Widerspruch zur Heiligen Schrift stand, nur als Hypothese gelten dürfe? Und war ihm nicht damals explizit verboten worden, diese Lehre zu verbreiten? Der Fall wurde nun dem Heiligen Offizium in die Hände gelegt, das den greisen Astronomen nach Rom lud. Am 12. April begann Galileis Inquisitionsprozeß. Auf die Fragen seiner Ankläger bestritt der Astronom, jemals ein Anhänger der kopernikanischen Lehre gewesen zu sein. Zudem könne er sich nicht an das Verbot von 1616 erinnern. Im Kloster St. Maria sopra Minerva schwor er schließlich am 22. Juni 1633 dem heliozentrischen Weltbild ab. Sein Urteil, das allerdings nur sieben der zehn anwesenden Kardinäle unterschrieben hatten, lautete, Galilei sei „stark der Häresie verdächtig“. Anstelle von Kerkerhaft durfte sich der Verurteilte nach kurzem Aufenthalt in Siena schließlich auf seinen Landsitz nach Arcetri zurückziehen, wo er 1642 starb. Die berühmten Worte „Und sie bewegt sich doch!“ hat er nie gesprochen.
12. April 1633
Prozeß gegen GalileiTeilen: