Die erschütternden Greueltaten der Nazis waren die Ursache für die „UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords“ – ihr unmittelbarer Anlaß jedoch war vor allem die Ahndung dieser Verbrechen durch das Nürnberger Internationalen Militärtribunal (IMT). Nun fand sich im Statut des IMT lediglich der Tatbestand des „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“. In der Anklageschrift gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher jedoch wurde auch der Vorwurf des „Völkermords“ erhoben. Die UN-Generalversammlung erkannte diesen Mangel und nahm sich daher noch 1946 vor, eine Konvention zur „Bestrafung des Völkermords“ zu entwickeln. Zunächst also war der Texte und seine rechtspolitische Wirkung eindeutig gegen die Verlierer des Zweiten Weltkriegs gewandt. Doch konnte das neue Instrument, dessen Text am 9.12.1948 von der UN-Vollversammlung angenommen wurde, gar nicht anders als auch „präventiv“ wirken. Die Konvention wurde etwa als Argument für den NATO-Einsatz im Kosovo angeführt. Das Beispiel zeigt jedoch auch: Von der Konvention allein läßt sich kein Despot und Völkermörder von seinem Tun abhalten.
9. Dezember 1948
UNO ächtet VölkermordTeilen: