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Einführung des Postschecks

1. Januar 1909

Einführung des Postschecks

Wenn man so will, begann mit dem Neujahrstag 1909 deutschlandweit die Virtualisierung des Geldes, die mit dem Online-Banking unserer Tage einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Als der Postscheck 1909 reichsweit eingeführt wurde, ging es darum, die Verschickung von Bargeld zu vermeiden. Das Postscheckgesetz, das Kaiser Wilhelm zu diesem Zweck erlassen hatte, regelte alle Details dieses neuen Vorgehens. Demnach wurden zum Postscheckverkehr alle „natürlichen und juristischen Personen“ zugelassen. Dies erfolgte durch „Eröffnung eines Kontos bei einem Postscheckamt.“ Im Prinzip ersetzte das Postscheckwesen die Versendung von Bargeld durch die Versendung von „Zahlkarten“. Weiterhin war die Post die entscheidende Institution. Für jede Transaktion im Wert von weniger als 25 Mark wurde vom Kontoinhaber eine Gebühr von 5 Pfennig erhoben, über dieser Wertgrenze mußte der Einzahler 10 Pfennig auf den Postschalter legen. Die Einführung der Postscheckkonten im Reich stützte sich auf Erfahrungen in Bayern und Württemberg, wo bereits im November 1908 diese Form des bargeldlosen Zahlungsverkehres aufgenommen worden war. Die Unternehmen nutzten sie bald rege, im privaten Zahlungsverkehr jedoch blieb lange ein Unbehagen, ob das Notieren einer Zahl auch reales Geld fließen lassen konnte. Wie nicht selten heute auch beim Online-Banking.

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