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Patent für die „Thermolampe“

21. September 1799

Patent für die „Thermolampe“

Beißender Rauch und Gestank stiegen auf, doch Philippe Lebon d’Humbersin war zufrieden. Er hatte Sägespäne in ein Glasrohr gefüllt und dieses über eine Flamme gehalten. Das entweichende Gas, so stellte der französische Ingenieur fest, war ebenfalls brennbar. Das war der Durchbruch zu einer Methode, künstlich gewonnenes Gas zum Beleuchten und Heizen zu verwenden. Im September 1799 meldete Lebon ein Patent für die erste Gasheizung der Welt an. Diese bestand aus gasbetriebenen „Thermolampen“, wie Lebon seine Erfindung nannte, und konnte nicht nur zum Heizen, sondern auch gleichzeitig zur Beleuchtung eingesetzt werden. Im Jahr 1801 war eine große Version seiner Thermolampe im Pariser Hotel „Seignelay“ ausgestellt.

Eine große Menschenmenge konnte sich staunend von Leucht- und Heizkraft der Thermolampe überzeugen. Allerdings, dem Ingenieur war es nicht gelungen, den infernalischen Gestank in den Griff zu bekommen. Und so hielt man schnell die Thermolampe für unbrauchbar. Nur Napoleon Bonaparte war von der technischen Neuerung so begeistert, daß er Lebon den Auftrag gab, seine Krönung im Jahr 1804 mit Gaslicht zu illuminieren. Doch einen Tag vor der Zeremonie wurde der Ingenieur ausgeraubt und durch einen Messerstich tödlich verwundet; seine „Thermolampe“ geriet in Vergessenheit. Bis heute gilt daher der Schotte William Murdoch als der Erfinder der Gasbeleuchtung.

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