uhauf waren sie dem Aufruf gefolgt: Politische Flüchtlinge aus ganz Europa, Abenteurer, Heimat- und Erwerbslose hatten sich bei den Rekrutierungsstellen gemeldet, um unter der Trikolore zu kämpfen. Am 10. März 1831 hatte der Bürgerkönig Louis-Philippe die Aufstellung einer Legion aus Ausländern verordnet, die nur außerhalb der Grenzen des Mutterlandes stationiert und eingesetzt werden sollte. Die Gründung der Fremdenlegion lag im außen- und innenpolitischen Kalkül des Monarchen: Er bekam die notwendigen Truppen für sein nordafrikanisches Kolonialreich und konnte gleichzeitig potentielle Unruheherde aus Frankreich entfernen, denn Paris war nach den gescheiterten Aufständen von 1830/31 ein Sammelbecken politischer Emi-granten aus vielen Teilen Europas geworden.
Ende 1832 zählte die Fremdenle?gion bereits sieben nach Nationalitäten getrennte Bataillone zu je etwa 500 Legionären, darunter Schweizer, Deutsche, Spanier, Italiener und Polen. Konnten die Rekruten eine Geburtsur?kunde und ein Führungszeugnis nicht vorlegen, reichten auch die mündlichen Angaben des Bewerbers. Dies war der Anfang des 1911 kodifizierten und noch heute gültigen Rechts auf Anonymität und Asyl für die Legionäre. Hauptsitz der Söldnertruppe, die im Lauf des 19. Jahrhunderts vor allem im französischen Kolonialreich eingesetzt wurde, blieb bis zur Unabhängigkeit Algeriens Sidi-Bel-Abbès.