Zum Weihnachtsfest 1963 ging für viele Deutsche ein sehnlicher Wunsch in Erfüllung: Nach langwierigen Verhandlungen kam es am 17. Dezember 1963 zum Abschluss des ersten Passierschein-Abkommens. 700 000 West-Berliner konnten vom 19. Dezember bis zum 5. Januar mit ihren Familien im Ostteil der Stadt Weihnachten und Neujahr feiern. Insgesamt wurden 1,24 Millionen Besuche registriert.
In den folgenden Jahren handelten Vertreter des West-Berliner Senats und der DDR drei weitere Abkommen aus, die noch größere Besucherströme nach sich zogen. Die Verhandlungen glichen jedoch einem politischen Eiertanz: Im Westen betonte man, dass es sich beim Passierschein-Abkommen lediglich um eine Verwaltungsangelegenheit handele. Der Rechtsstatus Berlins, so betonte man, bleibe damit unverändert, und die DDR werde nicht als politisch selbständiger Staat anerkannt. Die SED-Führung indes bemühte sich, das Abkommen als völkerrechtlichen Vertrag erscheinen zu lassen, der ihre Anerkennung als Staat impliziere.
1966 kam es zu einer letzten Ausgabe von Passierscheinen. Da die DDR jedoch weitere Vereinbarungen auf der Grundlage „staatlicher Beziehungen“ wünschte, scheiterten alle folgenden Verhandlungen. Erst das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin 1971 ermöglichte den Bewohnern von West-Berlin wieder den regelmäßigen Besuch des Ostteils der Stadt.