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02.07.1500

Reichskreise eingerichtet

D

as deutsche Spätmittelalter war geprägt vom wachsenden Autoritätsverlust des Königs und dem Erstarken der Territorialfürsten, auf die im Lauf der Zeit immer mehr Hoheitsrechte wie das Münzrecht oder das Recht zur Steuererhebung übergegangen waren. Bestrebungen zu einer Reichsreform scheiterten daher regelmäßig an den gegensätzlichen Interessen von Kaiser und Fürsten, die ihren Einfluss auf Kosten der Kaisermacht zu stärken suchten.

Am 2. Juli 1500 gab Kaiser Maximilian I. schließlich nach: Auf dem Augsburger Reichstag stimmte er der Einrichtung eines Reichsregiments zu, eines Gremiums aus den bedeutends-ten Reichsfürsten zur Überwachung der wichtigsten politischen Entscheidungen des Kaisers. Dazu wurden nun als territoriale Einheiten Reichskreise eingerichtet. Dienten diese anfangs nur als Wahlbezirke für das Reichsregiment, so erhielten die hier organisierten Reichsstände bald erweiterte Aufgaben wie die Sicherung des Landfriedens oder die Vollstreckung von Urteilen des Reichskammergerichts. Vor allem hatten die Reichskreise Kontingente für das Reichsheer zu stellen.

Sechs Reichskreise wurden 1500 gebildet: der bayerische, schwäbische, oberrheinische, westfälische, fränkische und der niedersächsische Reichskreis. Zwölf Jahre später kamen vier weitere hinzu, so dass nun auch die Kurfürsten und die österreichischen Erblande eingebunden waren.

DAMALS  06 / 2013

DAMALS Ausgabe 06/2013

200 Jahre Völkerschlacht

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