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Hammer, Zirkel, Ährenkranz

01.11.1955

Hammer, Zirkel, Ährenkranz

Rot oder doch eher Schwarz-Rot-Gold? Das war die Frage, die sich die führenden Köpfe auf dem Dritten Deutschen Volkskongress Ende Mai 1949 stellten. Wie sollte die zuküntige Flagge der entstehenden Deutschen Demokratischen Republik aussehen? Sollte man sich als sozialistischer Staat für die rote Farbe der Arbeiterklasse entscheiden oder aber an die schwarz-rote-goldene Tradition der Weimarer Republik und der 1848er Revolution anknüpfen? Die SED-Führung entschied sich für Kontinuität ebenso wie die Bundesrepublik, die kurz zuvor, am 23. Mai 1949, im Artikel 22 des Grundgesetzes festgelegt hatte: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“.

Der Systemkampf zwischen Kapitalismus und Kommunismus verschärfte sich in den 1950er Jahren jedoch zunehmend, was sich auch bei den Nationalsymbolen bemerkbar machte. Am 1. November 1955 trat das Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der DDR in Kraft. Als Sinnbild des Arbeiter-und-Bauern-Staates wurden Hammer, Ährenkranz und Zirkel ins Staatswappen integriert. Mit diesen neuen Symbolen wollte sich die DDR dezidiert von der BRD absetzen. 1959 wurde das Staatswappen offiziell in die Flagge integriert. Nun hatten die beiden deutschen Staaten keine gemeinsame Flagge mehr. Und auch dies gehört zur Geschichte der Flagge: Als am 9. November 1989 die Mauer fiel und der Ruf „Wir sind das Volk“ erscholl, wehten auch schwarz-rot-goldene Fahnen mit einem Loch in der Mitte: Das Staatswappen der DDR war von einigen aus den Flaggentüchern herausgeschnitten worden.

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