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Vorsicht Falle!

27.01.1957

Vorsicht Falle!

Sie gilt als der natürliche Feind des Autofahrers: die Radarfalle. Von vielenals „Gebühreneinzugsmaschinerie“ tituliert, war sie durch die Einführung der Tempo-50-Regelung in geschlossenen Ortschaften erforderlich geworden. Was für das Überleben des Einzelnen in einer durch das Auto geprägten Gesellschaft durchaus förderlich war, stellte die Polizei vor ein Problem: Wie sollte ein Beamter die Geschwindigkeit kontrollieren? Die Messung der Geschwindigkeit von Hand mit einer Stoppuhr wurde praktiziert, war aber zu ungenau. Vor Gericht erhielten oftmals die mutmaßlichen Verkehrssünder recht. Genauere Messungen erlaubte das Überfahren von zwei voneinander entfernt liegenden Gummischläuchen, die dem Zeitnehmer signalisierten, wann die Uhr zu drücken war. So innovativ die Methode schien, sie erwies sich als zu auffällig. Überrascht waren allenfalls die nachfolgenden Autofahrer durch die Gewaltbremsung des Ertappten.

Doch wo der Mensch scheitert, schlägt die Stunde der Technik. So präsentierte die deutsche Firma Telefunken erstmals 1956 auf einer Polizei-Messe das Verkehrsradargerät VRG 2. Obschon das Radargerät eigentlich ein Radiowellensender war, veranlasste das nordrhein-westfälische Innenministerium bereits am 27. Januar 1957 die letzte Testreihe. Sie muss erfolgreich verlaufen sein, denn das Gerät kam alsbald zum Einsatz. Auch die Stuttgarter Verkehrspolizei nutzte sogleich fleißig das Gerät. Im Juli 1959 stellten die Polizisten an 70 Kontrollstellen in der Stadt genau 1419 Geschwindigkeitsüberschreitungen fest.

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Erd|ar|beit  〈f. 20; meist Pl.〉 Arbeit, bei der Erdreich zu Bauzwecken bewegt wird ● die Ausführung der ~en

Ta|bes  〈f.; –; unz.; Med.〉 Auszehrung, Schwund [lat., ”Fäulnis“]

Äthan  〈n. 11; unz.; Chem.〉 = Ethan

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