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Winifred Wagner verurteilt

02.07.1947

Winifred Wagner verurteilt

Schuld, Sühne und Erlösung, das sind zentrale Themen im musikalischen Schaffen Richard Wagners. Ganz an ihre Unschuld glaubte die Leiterin der Bayreuther Festspiele Winifred Wagner, Witwe des 1930 verstorbenen Wagnersohns Siegfried. Das Bayreuther Spruchgericht urteilte am 2. Juli 1947 über ihre Verwicklungen in den Nationalsozialismus – eine Zeit, in der sie, wie sie schrieb, stolz ihren Auftrag für Richard Wagner und Deutschland erfüllt habe. Die Festspiele auf dem Grünen Hügel hatten jedoch Adolf Hitler eine Bühne für seine völkische Ideologie geboten. Das Gericht sah die Duzfreundin des Diktators zwar nicht als „Hauptbelastete“, wohl aber als „Aktivistin“ und verhängte eine Strafe von 450 Tagen Zwangsarbeit und die Beschlagnahmung von 60 Prozent ihres Vermögens. Winifred Wagner akzeptierte den Urteilsspruch nicht und ging in Revision, hatte sie doch eine Vielzahl von Menschen vor Repressionen der Nationalsozialisten bewahrt. Zwar räumte die Staatsanwaltschaft durchaus dieses Engagement ein, deutete es jedoch eher als ein Zeichen für den großen Einfluss der gebürtigen Engländerin auf die NS-Führungselite und forderte eine noch höhere Strafe.

18 Monate später kam es zu einer Neuverhandlung. Inzwischen hatte sich das politische Umfeld jedoch geändert. Die Vorboten des Kalten Krieges unterminierten die Entnazifizierungsverfahren. Obwohl die Berufungskammer die Schwere der Schuld eher noch stärker gewichtete, fiel das Urteil mit einer Geldstrafe von 6 000 Mark milder aus. Die glühende Bewunderin Adolf Hitlers galt fortan als „Minderbelastete“.

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