Am Inquisitor Konrad von Marburg schieden sich bereits die Geister seiner Zeitgenossen. Papst Gregor IX. pries den einstigen Beichtvater und Vertrauten der heiligen Elisabeth von Thüringen als „Brautführer der Kirche“ und „Spürhund des Herrn“.
Andere hingegen wähnten Konrad nach seinem Ableben eher in der Hölle, hatte dieser doch seine Schutzbefohlene Elisabeth zu immer härteren Bußübungen und Kasteiungen angetrieben. Dazu kam sein grausames Vorgehen in zahlreichen Inquisitionsprozessen. Vergebens hatte unter anderen der Erzbischof von Mainz versucht, mäßigend auf ihn einzuwirken und ihn wenigstens zur Einhaltung der Verfahrensregeln zu bewegen.
Aber Konrad ging weiter gegen vermeintliche Häretiker vor, beflügelt durch neue, umfassende Vollmachten des Papstes. Sein Kampf gegen die Häresie wurde ihm wohl selbst zum Verhängnis. 1233 behauptete er, Graf Heinrich III. von Sayn nehme an satanistischen Orgien teil.
Der empörte Beschuldigte wies die Anklagen zurück und erreichte, dass sein Fall im Beisein König Heinrichs (VII.) auf einer Synode in Mainz verhandelt wurde. Dort stellte man die Unschuld des Grafen fest, doch Konrad akzeptierte dies nicht. Er und sein Begleiter befanden sich auf der Heimreise von Mainz, als sie am 30. Juli 1233 von mehreren Rittern, vielleicht denen des Grafen von Sayn, erschlagen wurden.