Es waren beinahe 400 Sitzungen, und die Verhandlungen zogen sich über fast zehn Jahre hin: Im sogenannten Staatsvertrag erlangte Österreich 1955 seine Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg wieder. Die langwierigen Beratungen mit den vier Siegermächten verzögerten sich nicht zuletzt durch den eskalierenden Kalten Krieg: Aufgrund der geostrategischen Lage Österreichs in Europa verweigerte die Sowjetunion einen Truppenabzug. Der diplomatische Durchbruch gelang erst 1954. Während der Berliner Außenministerkonferenz brachte der österreichische Außenminister Leopold Figl gegenüber der UdSSR zur Sprache, dass sein Land bereit sei, keine Militärbündnisse abzuschließen und keine militärischen Stützpunkte zuzulassen. Mit dem Moskauer Memorandum legten beide Staaten im folgenden Jahr einen weiteren Grundstein. Darin erklärte die UdSSR, den Staatsvertrag unterzeichnen zu wollen und ihre Truppen abzuziehen, falls sich Österreich künftig zur außenpolitischen Neutralität bekenne.
Nach Unterzeichnung des Staatsvertrags am 15. Mai 1955 formulierte die österreichische Bundesregierung ein Bundesverfassungsgesetz zur Neutralität des Staates, dass der Nationalrat am 26. Oktober 1955 beschloss. Der Neutralitätsgedanke bestimmte zwar die österreichische Außenpolitik in den nächsten Jahrzehnten, doch trat es trotzdem Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union bei. Juristisch ist allerdings umstritten, inwiefern so die Neutralität überhaupt noch eine Gültigkeit hat.