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Ferngiroverkehr eingeführt

01.01.1927

Ferngiroverkehr eingeführt

Bargeldlose Zahlungen gelten als sicher und bequem. Innerhalb des Deutschen Reichs war dies seit 1876 über den Giroverband der Reichsbank möglich. Privatbanken, Postscheckämter und Genossenschaften etablierten wenig später ihre eigenen Verbände. Beliebt bei Unternehmen und Privatpersonen war das Bezahlen mit Schecks und vor allem per Überweisung. Benötigt wurde dazu lediglich ein Girokonto mit einer Mindesteinlage von 100 Reichsmark, wie es etwa die Deutsche Reichsbank – zwar ohne Zinsvergütung, doch dafür kostenlos – für ihre Kunden anbot.

Am 1. Januar 1927 überschritt der bargeldlose Zahlungsverkehr die nationalen Grenzen. Nunmehr war es zwischen einigen Ländern Europas möglich, auch größere Mengen an Kapital bargeldlos zu transferieren. Die Deutsche Reichsbank schloss dazu mit den Notenbanken von Österreich, der Schweiz und der Tschechoslowakei ein Abkommen über den Auslandsgiroverkehr ab. Das Prozedere war recht einfach: Ein Formular musste ausgefüllt werden, die Weitergabe des Auftrags erfolgte in der Regel per Brief. Gebühren wurden nicht berechnet. 1931 konnte bereits in 21 Ländern Europas und in die USA Geld überwiesen werden. Dementsprechend wuchs der Kapitalverkehr ins Ausland. So weist die Statistik für 1928 genau 11 873 Überweisungen ins Ausland in einer Höhe von insgesamt 46 Millionen Reichsmark aus. 1931 waren es bereits 77 770 Überweisungen mit 190 Millionen Reichsmark.

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