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Abgeordnete erhalten Diäten

28.04.1902

Abgeordnete erhalten Diäten

Ihr gilt des Stammtischs ewiger Groll: der Abgeordnetendiät (von lateinisch dies, der Tag). Bereits das Diätenverbot in Artikel 32 der Reichsverfassung von 1871 hatte zu heftiger Diskussion geführt. Wollte man „Berufspolitiker“ im Reichstag oder nicht? Zunächst lautete die Antwort „Nein“. Das Diätenverbot war aber auch den machtpolitischen Erwägungen des Kanzlers Otto von Bismarck geschuldet. Er zielte darauf ab, die soziale Zusammensetzung des Parlaments zu beeinflussen: Nur Vermögende sollten Politiker sein können. Dies gelang nur bedingt, denn Parteien wie die SPD zahlten ihren Abgeordneten eine Entschädigung aus der Parteikasse. Zudem besaßen etliche Reichstagsabgeordnete gleichzeitig ein vergütetes Landtagsmandat.

Tatsächlich waren in vielen Parlamenten Abgeordnetendiäten üblich. Im Deutschen Reich war dafür ein Zwischenschritt nötig. Am 28. April 1902 wurde dem Reichstag ein vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sah vor, dass den Parlamentariern, die als Mitglieder in der Zolltarifkommission saßen und auch in der Sommerpause tagten, dafür eine Entschädigung in Höhe von 2400 Mark gezahlt werden sollte. Die SPD hielt das Gesetz für verfassungswidrig und plädierte für die generelle Aufhebung des Diätenverbots. Sie konnte sich nicht durchsetzen. Erst vier Jahre später beschloss der Reichstag mit großer Mehrheit die Einführung von Diäten.

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Harn|bla|se  〈f. 19; Anat.〉 häutig–muskulöses Hohlorgan, in dem der Harn gesammelt wird: Vesicula urinalis; Sy 〈kurz〉 Blase ( … mehr

Er|de|es|sen  〈n.; –s; unz.〉 = Geophagie

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