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Auflösung des Parlaments

10.03.1629

Auflösung des Parlaments

Anhaltende Spannungen zwischen König Karl I. von England und dem Parlament gab es seit seiner Thronbesteigung 1625. Seine Ehe mit einer Katholikin, steigende Militärausgaben und die von Karl vertretene Auffassung, eine politische Mitwirkung des Parlaments stehe dem Gottesgnadentum des Herrschers entgegen, ließen Proteste gegen seinen Herrschaftsstil immer heftiger werden. Auf Kompromisse ließ sich der Monarch nicht ein, im Gegenteil: Am 10. März 1629 entließ er das Parlament – und berief es auch in den Folgejahren nicht wieder ein. Er regierte nur mit einem engen Kreis ausgewählter Berater.

Prägend für diese „Personal Rule“ waren Karls Bemühungen um finanzielle Stabilität. Die Erhebung von landesweiten Sondersteuern war jedoch ohne Beteiligung des Parlaments kaum möglich. Um die Staatskasse zu ent‧lasten, zog sich Karl unter anderem außenpolitisch aus allen Konflikten zurück und beschränkte auch seine eigenen Ausgaben. Außerdem ersann er recht unkonventionelle Methoden, auch ohne Beteiligung des Parlaments an Geld zu kommen – beispielsweise, indem er die Adligen, die seiner Krönung nicht beigewohnt hatten, mit einer Geldbuße belegte. Karl beschwor das Ende der „Personal Rule“ selbst herauf, als er beim Versuch, die Church of Scotland zu reformieren, eine schottische Invasion provozierte, der er ohne das Parlament und dessen Möglichkeiten zur Geldbeschaffung nicht entgegentreten konnte. 1640 berief er deshalb erstmals nach 1629 das Parlament wieder ein.

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