Abschaffung des Zehnten, freie Pfarrerwahl, Reduzierung des Frondienstes, Abschaffung der Unfreiheit: Einen ganzen Katalog an Forderungen richteten Vertreter von 25 Dörfern aus dem Hoheitsgebiet des oberschwäbischen Memmingen im Februar 1525 an den Rat ihrer Stadt. Nur noch die Pflichten wollten die Bauern erfüllen, die nach ihrer Auffassung im Einklang mit der Heiligen Schrift standen. Der Memminger Rat stimmte einigen der Forderungen zu und gewährte den Bauern Freizügigkeit (das Recht, den eigenen Aufenthaltsort zu bestimmen) und das Jagdrecht.
Diese bemerkenswerten „Memminger Artikel“ waren mit einiger Wahrscheinlichkeit Vorbild und Vorlage für die wegweisenden „Zwölf Artikel“. Diese Forderungen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation formulierten Vertreter der oberschwäbischen Bauern (federführend war vermutlich der Laientheologe Sebastian Lotzer) nur einen Monat später ebenfalls in Memmingen, um mit dem Schwäbischen Bund, dem Zusammenschluss der schwäbischen Reichsstände, in Verhandlungen treten zu können. Und die waren bitter nötig, denn es herrschte wegen der Verschlechterung der Rechts- und Lebensverhältnisse große Unzufriedenheit. Seit 1524 waren aus einzelnen Bauernrevolten größere Aufstände geworden, Zehntausende kampfbereite Bauern hatten sich in „Haufen“ zusammengeschlossen. Letztlich scheiterten die Bauern. Die „Memminger Artikel“ und die „Zwölf Artikel“ aber, die in den Folgemonaten in hoher Auflage verbreitet wurden, waren revolutionär: Sie bezogen sich auf göttliches Recht und gelten als erste Formulierung von Freiheits- und Menschenrechten in Europa.