Von allen nationalen Minderheiten, die das Deutsche Reich 1871 zu seinen Staatsbürgern zählte, war die polnische die bedeutendste. 2,4 Millionen Polnisch sprechende Menschen lebten in Westpreußen, Oberschlesien und Posen. Nationalkonservative Kreise zweifelten an der Loyalität dieser Bürger zum deutschen Staat. Mit Maßnahmen wie dem Schulaufsichtsgesetz und einer verschärften Sprachenpolitik beabsichtigte Reichskanzler Bismarck zwar, die „Germanisierung“ zu befördern, doch in manchen Augen reichte das nicht aus. Am 26. April 1886 unterzeichnete Kaiser Wilhelm I. das „Ansiedlungs‧gesetz“. Es sollte der Landflucht deutscher Bauern in die westlichen Industrieregionen des Reichs entgegenwirken. Mit 100 Millionen Mark an Fondsgeldern erwarb eine Kommission polnische Güter und verteilte sie zur Ansiedlung an deutsche Bauern. Aber der Aufkauf polnischen Grundbesitzes gelang nur in den Anfangsjahren zufriedenstellend. Bald schlossen sich Polen in Genossenschaften zusammen und stützten ihrerseits bankrotte Güter. Ein Verkauf an die Kommission galt als Verrat. Zudem trieben Banken die Bodenpreise nach oben, was auch deutsche Gutsbesitzer zum Verkauf nutzten. So stabilisierte die Ansiedlungspolitik allenfalls die Bevölkerungsverhältnisse. Die Intention des Gesetzes, die Polen zurückzudrängen, führte indes dazu, dass der Nationalismus gestärkt wurde – auf deutscher wie auf polnischer Seite.
26.04.1886
„Bodenkampf“ im OstenTeilen: