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Carl von Ossietzky verurteilt

23.11.1931

Carl von Ossietzky verurteilt

Drei Tage dauerte die Verhandlung vor dem Leipziger Reichsgericht. Der Angeklagte Carl von Ossietzky stand wegen eines in der Zeitschrift „Die Weltbühne“ erschienenen Artikels vor Gericht. Der Mitherausgeber der linksliberalen Zeitung verteidigte die Pressefreiheit in den Endtagen der Weimarer Republik. Ossietzky zeigte sich anfangs noch recht zuversichtlich. Schließlich hatte der Autor des Artikels, der Journalist und Flugzeugingenieur Werner Kreisler, den Nachweis, dass die Luftfahrtabteilung des Reichsverkehrsministeriums entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrags heimlich die Wiederaufrüstung betrieb, mit Hilfe öffentlich zugänglicher Dokumente erbracht. Doch Reichswehrminister Wilhelm Groener war dies zu viel an kritischer Presse: Er leitete eine Strafverfolgung wegen Landesverrats ein. Für den geflüchteten Kreisler übernahm Ossietzky als Her‧ausgeber die Verantwortung.

Am 23. November 1931 wurde Ossietzky wegen Verrats militärischer Geheimnisse zu 18 Monaten Haft verurteilt. Noch im Gefängnis folgten weitere Anklagen gegen den überzeugten Pazifisten, die mit Freispruch endeten. Zu Weihnachten 1932 kam Ossietzky überraschend frei. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten begann allerdings erst sein Martyrium. Von den Nazis noch in der Nacht des Reichstagsbrandes verhaftet und ins Gefängnis geschleppt, brachte Ossietzky erst die Verleihung des Friedensnobelpreises 1936 eine Verbesserung seiner Haftbedingungen. Er starb 1938, gezeichnet von den Misshandlungen.

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