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Einführung der Guillotine

20.03.1792

Einführung der Guillotine

Die Enthauptung eines Menschen durch Richtschwert oder -beil mit einem Hieb war eine Herausforderung für jeden Scharfrichter. Nachhiebe galten als unnötige Grausamkeit gegenüber dem Verurteilten und Ausweis mangelnder Kunst des Henkers, der sich im Fall einer missglückten Enthauptung nicht selten dem entfesselten Volkszorn ausgesetzt sah. Die Französische Revolution brachte keine Aussetzung der Todesstrafe, doch machte sich der Arzt Joseph-Ignace Guillotin Gedanken über eine möglichst schmerzfreie Hinrichtungsart durch einen einfachen Mechanismus. Er wurde darin vom Pariser Henker Charles Henri Sanson unterstützt und zog den königlichen Leibarzt Antoine Louis hinzu, um ein solches Instrument zu entwickeln.

Der Entwurf eines Fallbeils, den Louis der Nationalversammlung vorlegte, orientierte sich an älteren Beispielen etwa aus Schottland. Die Nationalversammlung führte wirklich am 20. März 1792 das Fallbeil als fortan einziges Hinrichtungswerkzeug ein. Man beauftragte den deutschen Klavierbauer Tobias Schmidt mit der Konstruktion. Mit dem Gerät wurde gut einen Monat später der Räuber Nicholas Jacques Pelletier als erster Delinquent enthauptet. Schnell etablierte sich für das Fallbeil der Name Guillotine, sehr zum Leidwesen ihres geistigen Vaters Guillotin: Was er aus Motiven der Humanität ersonnen hatte, war bald zum Schreckensinstrument und zum Inbegriff des „Terreur“ der Französischen Revolution geworden.

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