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Entschädigung für den Adel

23.04.1825

Entschädigung für den Adel

Der Aufschrei war groß: Eine Milliarde Francs als Entschädigungszahlung an Adlige, die in den Wirren der Französischen Revolution ins Ausland geflohen waren und ihren Landbesitz verloren hatten? Vielen überzeugten Revolutionären galt das natürlich als Verrat an den Idealen von 1789. Doch der frischangetretene König Karl X. machte Ernst mit diesem Anliegen, das schon sein bourbonischer Vorgänger Ludwig XVIII. vorangetrieben hatte. Offen wie selten traten in der Parlamentsdebatte im Frühjahr 1825 die Gräben zwischen den Ultrakonservativen und den Liberalen zutage. Doch in den Kammern des Parla‧ments hatten die Konservativen die Mehrheit. Dazu versprachen sich viele der Ab‧geordneten, selbst von einem derartigen Gesetz zu profitieren, und so war es nicht weiter überraschend, dass am 23. April 1825 das Entschädigungsgesetz verabschiedet wurde.

Die sogenannte Entschädigungsmilliarde ist indes ein Mythos. Zwar schätzte das Finanzministerium die Vermögensverluste der Emigranten auf 866 Millionen Francs, ausgezahlt wurden aber lediglich 26 Millionen. Größter Gewinner der rund 26 000 berechtigten Familien waren freilich die Bourbonen selbst. Zudem wurde eine „Rehabilitierung des Grundbesitzes“ vorgenommen, es wurden also die Besitzrechte am in der Revolutionszeit beschlagnahmten adligen Grundbesitz geklärt. Das Gesetz verschärfte so den Gegensatz zwischen Konservativen und Liberalen in der Ära der Restauration – die Julirevolution von 1830 kündigte sich an.

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