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Erstes Urheberrechtsgesetz

10.04.1710

Erstes Urheberrechtsgesetz

„In letzter Zeit haben Buchdrucker, Buchhändler und andere Personen sich häufig die Freiheit genommen, ohne Zustimmung von Autoren oder Eigentümern Bücher zu drucken, nachzudrucken oder zu veröffentlichen.“ Großer Schaden sei den Autoren daraus entstanden, oft sogar der völlige Ruin. So fasst das „Statute of Anne“, ein Gesetz, das am 10. April 1710 in Großbritannien erlassen wurde, die Folgen der bisherigen Rechtslage zusammen, die es der Gilde der Verleger erlaubte, Werke ohne Zustimmung der Autoren zu vervielfältigen. Um dieses Recht der Vervielfältigung hatte eine jahrzehntelange Debatte getobt, in der auch namhafte Schriftsteller ihre Stimme erhoben. „Da bringt man nach sieben Jahren des Studierens ein Werk vollendet in die Welt, und ein Piratendrucker druckt es sofort nach und verkauft es für ein Viertel des Preises“, schimpfte etwa Daniel Defoe.

Am 10. April erließ das britische Parlament das „Statute of Anne“, das das „right to copy“ erstmals dem Autor zusprach und überhaupt zum ersten Mal die Rechte des Autors an seinem Werk formulierte. Es gilt als das erste Urheberrechtsgesetz. Mit Erscheinen eines Werkes trat nun eine 14-jährige Schutzfrist in Kraft, die der Autor oder Rechteverwerter nach Ablauf dieser Frist noch einmal um 14 Jahre verlängern konnte. Erklärtes Ziel der neuen Gesetzgebung war nicht allein der Schutz der Autorenrechte, sondern zugleich sollten die Wissenschaftler ermuntert werden, „nützliche“ Bücher zu schreiben und somit zur Förderung der Bildung beizutragen.

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Kupp|lungs|schei|be  〈f. 19; Kfz〉 jede der beiden Scheiben, die durch Federkraft aneinandergepresst werden u. so die Motorkraft auf das Getriebe übertragen u. von denen eine beim Kupplungsvorgang abgehoben wird, so dass das Getriebe geschaltet werden kann

Blut|kon|ser|ve  〈[–v] f. 19; Med.〉 für Blutübertragungen konserviertes Blut

ober|ton|reich  〈Adj.; Mus.〉 reich an Obertönen, viele Obertöne enthaltend ● eine ~e Komposition

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