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Erzbischof verhaftet

20.11.1837

Erzbischof verhaftet

Nach dem Wiener Kongress fielen die stark katholisch geprägten Gebiete des Rheinlands und Westfalens an das protestantische Preußen. Etliche protestantische Militärs und Beamte aus Preußen zogen in die neuen Provinzen, und so kam es, dass gemischtkonfessionelle Ehen zum Problem wurden. Während die katholische Kirche die katholische Erziehung der Kinder aus solchen Ehen vorschrieb, bestimmte König Friedrich Wilhelm III., dass die Kinder aus konfessionsverschiedenen Ehen nach der Konfession des Vaters erzogen werden sollten. Der Konflikt zwischen Staat und katholischer Kirche war unausweichlich.

Die Lage eskalierte 1835 mit der Designation von Clemens August zu Droste-Vischering zum neuen Kölner Erzbischof. Im Gegensatz zu seinem gemäßigten Vorgänger galt er als streng katholisch. Zu Droste-Vischering nahm mit Unterstützung aus Rom den Kampf gegen die Mischehen-Regelung auf. Vor allem mobilisierte er die Öffentlichkeit. Für die preußische Regierung roch dies nach Staatsgefährdung. Sie ließ den Erzbischof am 20. November 1837 verhaften und in die Festung Minden sperren. Ein fataler Schritt: In weiten katholischen Kreisen kam es nun zu heftigen Reaktionen und Protesten, vor allem im Münsterland. Selbst der Papst schaltete sich ein. 1839 wurde der Erzbischof schließlich aus der Haft entlassen, aber nicht wieder in sein Amt eingesetzt.

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