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GATT unterzeichnet

30.10.1947

GATT unterzeichnet

Nach dem Zweiten Weltkrieg lag der Welthandel am Boden. Zwar erholten sich die nationalen Wirtschaften allmählich wieder, doch hohe Zölle von teils über 40 Prozent bremsten den internationalen Warenaustausch. Um dies zu ändern, unterzeichneten am 30. Oktober 1947 die Vertreter von 23 Ländern in Genf das „Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen“ („General Agreement on Tariffs and Trade“), kurz „GATT“. Sie schufen damit erstmalig multilaterale Regeln für den Welthandel. Zu den Gründungsmitgliedern zählten unter anderen die USA, China und sogar Kuba. Die Bundesrepublik Deutschland trat wenige Jahre später, im Oktober 1951, bei.

Das Abkommen wollte den Wohlstand unter den Menschen fördern und eine bessere Lebensqualität schaffen. Dazu verpflichteten sich die Vertragspartner, sich gegenseitige Zollvergünstigungen zu gewähren und handelsbeschränkende Gesetze für Waren zu streichen. Bereits durch die erste Welthandelsrunde in Genf konnten über 45 000 Zollhemmnisse abgeschafft und die Importzölle auf rund 22 Prozent gesenkt werden. Mit dem GATT begann die Ausweitung und Liberalisierung des internationalen Handels, die eigentliche Globalisierung. Profitiert haben davon vor allem die Industrieländer. Denn konkurrenzfähige Produkte aus den Entwicklungs- und Schwellenländern blieben teils weiter mit Handelshemmnissen belegt. Bis 1994 waren 123 Länder dem GATT beigetreten.

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