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Hamburger Feuerversicherung

30.11.1676

Hamburger Feuerversicherung

Nicht äußere Feinde, sondern offene Flammen waren lange Zeit die größte Bedrohung für Stadtbewohner. Wie schnell konnte ein Herdfeuer zu einem Brand ausarten, der von einem Gebäude auf das andere übersprang und ganze Stadtviertel verheerte. Viele Stadtgesetze seit dem Mittelalter verpflichteten zu Feuerwachen und aktiver Mithilfe bei Bränden, um im Notfall das Schlimmste zu verhindern. Doch selbst wenn ein Feuer rechtzeitig gelöscht werden konnte, stand der Betroffene meistens vor dem Ruin. Deshalb verpflichteten sich bereits 1591 100 Erben brauberechtigter Häuser in Hamburg, einem buchstäblich Abgebrannten aus ihrer Mitte im Fall eines Totalschadens je zehn Taler zum Wiederaufbau zu bezahlen. Dies war der erste „Feuer-Kontrakt“ in Hamburg, dem später noch andere folgten.

Im Jahr 1676 befand der Rat von Hamburg, dass es notwendig sei, diese einzelnen privatrechtlichen Feuerkontrakte durch eine neue und übergreifende Feuerordnung zu ersetzen und zu bündeln. Am 30. November 1676 wurde die 16 „Puncta“ umfassende „General Feur-Cassa“ beschlossen – das weltweit älteste Versicherungsunternehmen der öffentlichen Hand. Jedes Gebäude wurde nach seinem tatsächlichen Wert versichert, und die Versicherung konnte neben regelmäßigen Beiträgen auch außerordentliche Zulagen erheben. Die Hamburger „Feuerkasse“ wurde zum Vorbild für Feuerversicherungen in zahl‧reichen anderen Städten.

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Süll  〈m. 1 od. n. 11〉 1 〈nddt.〉 hohe Türschwelle 2 〈Mar.〉 Einfassung einer Luke, Schwelle … mehr

Löt|rohr  〈n. 11〉 abgebogenes Messingrohr, meist mit Mundstück, zum Hervorbringen eines Luftstroms, mit dem die Temperatur einer Kerzen–, Stadtgas– od. Spiritusflamme erhöht wird

Chor|da|te  〈[kr–] m. 17; Zool.〉 Angehöriger eines Tierstammes aus der Gruppe der Rückenmarktiere, deren Kennzeichen die Chorda dorsalis ist: Chordata; Sy Chordatier … mehr

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