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Neues Gesetz für die Sachsen

28.10.797

Neues Gesetz für die Sachsen

In keinem anderen Konflikt zeigte sich Karl der Große so unbarmherzig wie bei der Unterwerfung der Sachsen, für die er mehr als 30 Jahre brauchte. Das lag zum einen am zähen Widerstand der Sachsen, aber auch an Karls unbedingtem Willen, sie um jeden Preis in sein fränkisch-christliches Großreich einzugliedern. Die „Capitulatio de partibus Saxoniae“ von 782, ein Gesetz, das Verstöße der Sachsen gegen Reich und Kirche regelte, zeigt Karls Härte: Wer einen Priester schmähte, in der vorösterlichen Fastenzeit ohne Not Fleisch aß oder die Taufe verweigerte, sollte sterben.

Angesichts dieser Brutalität, von Deportationen und Zwangstaufen mahnten Vertreter der Kirche den Herrscher besorgt, der Glaube müsse durch das Wort, nicht das Schwert verbreitet werden. Als die Sachsen-Aufstände von 793 an wieder aufflammten, erließ Karl der Große am 28. Oktober 797 ein neues Sachsen-Gesetz, das „Capitulare Saxonicum“. Dieses zeigt sich nun milder als das von 782. Etliche der strengen Strafen wurden durch Geldbußen ersetzt und die sächsischen Großen stärker in die Verwaltung eingebunden. Karl scheint damit einen Schritt auf die Aufständischen zugegangen zu sein. 804 erhielten die Sachsen schließlich ihr eigenes Volksrecht, die „Lex Saxonum“, in der Elemente der fränkischen Gesetzgebung mit sächsischem Stammesrecht verbunden wurden.

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