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Urteil im RAF-Prozess

28.04.1977

Urteil im RAF-Prozess

Die Anklagen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wogen schwer: vierfacher Mord und Mordversuche in mindestens 54 Fällen. Beschuldigt waren die zur terroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) zählenden Andreas Baader, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof. Zum Verhandlungsort wurde ein eigens für diesen Prozess gebauter Hochsicherheitssaal in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim erkoren.

Der Strafprozess verlief alles andere als reibungslos. Der Bundestag musste während des Verfahrens Gesetzesänderungen beschließen, damit auch ohne Anwesenheit der Beschuldigten im Gerichtssaal der Prozess fortgeführt werden konnte. Die Ablösung des vorsitzenden Richters wegen Befangenheit, Isolationshaft, abgehörte Gespräche zwischen den Gefängnis-Insassen und ihren Anwälten sowie Hungerstreiks der Angeklagten waren weitere Probleme. Der Tiefpunkt wurde erreicht, als sich Ulrike Meinhof in ihrer Gefängniszelle das Leben nahm. Nach 192 Prozesstagen, der Einvernahme von 1000 Zeugen und einer 354 Seiten umfassenden Anklageschrift war es dann so weit: Am 28. April 1977 verkündete Richter Eberhard Foth das Urteil im Stammheim-Prozess: je dreimal lebenslange Haft für Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Das Urteil wurde nie rechtskräftig: Noch während das Revisionsverfahren am Bundesgerichtshof lief, nahmen sich die drei Angeklagten am 18. Oktober 1977 das Leben.

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