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„Verwahrloste Jugend“

04.02.1916

“Verwahrloste Jugend”

Wie in jedem Krieg, so wuchs auch während des Ersten Weltkriegs das Interesse der Gesellschaft an Gesundheit und Geisteshaltung der Jugend. Insbesondere die national gesinnte Lehrerschaft bemängelte, dass einige Jugendliche nicht willens schienen, sich in den „Dienst des Volkes“ zu stellen. Die Großstadtjugend sei „verwildert“, denn angeblich verzeichneten die Jugendgerichte seit Kriegsbeginn einen Anstieg der Straffälligkeit bei den Zwölf- bis 17-Jährigen. Allein in Berlin mussten sich im ersten Kriegsjahr 1040 Jugendliche, davon 777 Jungen und 263 Mädchen, vor den Gerichten verantworten. Ein Grund für dieses Übel war schnell gefunden: Die Einberufung vieler Väter leiste unsittlichem Verhalten Vorschub. Die Jugendfürsorge-Konferenz, die am 4. Februar 1916 im Herrenhaus des Preußischen Landtags in der Leipziger Straße stattfand, widmete sich diesem Thema. Der evangelische Theologe, Sozialpädagoge und Vorsitzende der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge in Berlin, Friedrich Siegmund-Schultze, verwies in seinem Vortrag auf die „Verwahrlosung“, aber auch die Armut der Jugendlichen. Der Redner, der sich auch gegen eine Militarisierung des Unterrichts aussprach, hatte bereits Schulspeisungen initiiert, er wusste, wovon er sprach. Auch in der Folgezeit setzte sich Siegmund-Schultze für die Jugendarbeit ein: Auf sein Betreiben wurde in Berlin 1917 das erste Jugendamt Deutschlands eingerichtet, dessen Direktor er wurde.

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