Papst Clemens XIII. war ein großer Förderer des Jesuiten-Ordens. Sein Pontifikat wird daher gewöhnlich mit seinem Kampf gegen die Forderungen der aufgeklärten Zeitgenossen, die Gesellschaft Jesu aufzuheben, umrissen. Dass innerkirchliche Belange jenseits der Jesuiten-Frage ihm offenbar auch ein Anliegen waren, bezeugt die Enzyklika „Cum primum“ vom 17. September 1759.
Auf das schärfste geißelte er darin Korruption und die Gier nach irdischen Gütern, derer sich, wie es ihm ständig berichtet werde, Kleriker und Mönche gleichermaßen schuldig machten. Dadurch brächten sie nicht nur sich selbst, sondern den ganzen geistlichen Stand in Misskredit. Der Kampf gegen die Verstrickung von Kirchenangehörigen in weltliche Belange sei einer, den die Kirche seit Anbeginn habe führen müssen, und so könne er nur nachdrücklich auf die strengen Gesetze und Strafen seiner Vorgänger verweisen, resümiert der Papst. Er ermuntert die Oberhirten, streng auf die Einhaltung der kirchlichen Disziplin in ihren Diözesen zu achten.
Besondere Aufmerksamkeit solle nicht nur denen gelten, die das Kirchenrecht zum Thema Geld zu ihren Gunsten auslegten, sondern auch denen, die unzulässige Finanzgeschäfte – und dazu zählt Clemens explizit auch den Geldwechsel – über einen Mittelsmann oder unter falschem Namen tätigen. Kleriker und Mönche, die ihre Geldgeschäfte mit Bedürftigkeit begründen, seien ebenso zu bestrafen wie die, die als Vermittler tätig werden. Im Zweifel darüber, was erlaubt sei und was nicht, sei Auskunft beim Apostolischen Stuhl einzuholen.