Als der Abgesandte P. Popillius Laenas im Jahr 107 v. Chr. mit seinen Feinden einen für Rom ungünstigen Frieden schließen musste, um für das besiegte Heer freien Abzug zu erhalten, klagte ihn der Volkstribun C. Coelius Caldus sogleich wegen Hochverrats an. Und der Tribun erhoffte sich bessere Chancen, sein Anliegen durchzusetzen, wenn die darauffolgende Volksabstimmung geheim wäre.
Für gewöhnlich wurde im Altertum offen abgestimmt. Seit 139 v. Chr. hatten die Volkstribunen in Rom aber eine Reihe von Gesetzen erkämpft, die eine geheime Stimmabgabe des Volkes bei der Ämtervergabe und den Magistratswahlen vorsahen. Doch die nach seinem Urheber benannte lex Coelia sah nun auch die neue Abstimmungsform für die brisanteste Anklage vor, den Hochverrat. Die Bürger, die in Hundertschaften zur Abstimmung gerufen wurden, erhielten ein mit Wachs beschichtetes Täfelchen, auf das sie ihren Urteilsspruch schrieben. Diese Tafeln wurden in Urnen geworfen und später ausgezählt.
Noch zwei Generationen später ereiferte sich Cicero: „Die Tafel verhüllt aber die Gesinnung des Herzens und gewährt so die Freiheit zu tun, was man will.“ Wie andere auch sah er darin die Gefahr einer fehlenden Kontrolle durch die Aristokraten, die nicht mehr sahen, ob ihre Klienten in ihrem Sinn abstimmten. Doch alle Kritik nützte nichts: Das Gesetz des Coelius hatte sich längst etabliert.