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Verfassung für Köln

14. September 1396

Verfassung für Köln

Um neue Machtverteilungen ging es immer wieder in den städtischen Auseinandersetzungen des Spätmittelalters. So auch in Köln, damals mit 40000 Einwohnern die größte Stadt im deutschsprachigen Raum. Und dabei gab es zwei Frontlinien. Einerseits versuchte die Stadt, ihre Selbstverwaltungsrechte gegenüber dem Erzbischof weiter auszudehnen – ein mühsamer und langandauernder Prozeß. Andererseits wurde die Macht innerhalb des Stadtregiments neu verteilt, und das geschah am 14. September 1396. An diesem Tag nämlich verkündeten der „burgemeystere und rait der stat van Coelne“ eine neue Verfassung, niedergelegt im sogenannten Verbundbrief. Diese Urkunde kodifizierte die in den Wochen zuvor vollzogene Umwälzung in der Stadt. Im Kern enthielt die neue Verfassung den Übergang der städtischen Gewalt von den patrizischen Geschlechtern auf die 22 „Gaffeln“. In diesen politischen Korporationen, die auf den Zünften basierten, hatten sich die aufstrebenden Handwerker und Kaufleute zusammengefunden. Seit Mitte des 14. Jahrhunderts empfanden diese das Mißverhältnis zwischen ihren wirtschaftlichen Leistungen und ihrem mangelnden politischen Einfluß zunehmend als ungerecht. Aufstände der Fleischer und Weber, die sich mehr Mitspracherechte erkämpfen wollten, scheiterten jedoch. Erst als sich Anfang des Jahres 1396 die führenden Patrizier-Familien zerstritten und sich so selber schwächten, gelang es den Aufrührern, den Rat gefangenzusetzen. Sogleich verlangten sie, in diesem Gremium angemessen repräsentiert zu sein. Und dies bedeutete: 36 der 49 Sitze im Stadtrat sollten nun den Gaffeln zustehen. Die übrigen 13 Ratsmitglieder sollten dann von diesen 36 Amtsträgern aus allen „ehrbaren, verständigen Männern“ der Stadt ausgewählt werden. So radikal die veränderte Zusammensetzung der Stadtregierung auch erscheinen mag, sie ist weniger „demokratisch“, als man meinen könnte. Schon bald bildete sich nämlich wieder ein enger Kreis ratsfähiger Familien heraus – und neue innerstädtische Unruhen brachen aus.

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Chlo|ro|form  〈[klo–] n. 11; unz.; Chem.〉 farblose, alkohollösliche, nichtbrennbare Flüssigkeit, die früher bei Narkosen verwendet wurde [<Chlor … mehr

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