Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Gefragte Rechtsgutachten aus Nürnberg

Geschichte|Archäologie

Gefragte Rechtsgutachten aus Nürnberg

In Nürnberg ist eine umfangreiche Sammlung handelsgerichtlicher Gutachten aus der frühen Neuzeit erhalten. Erstmals werden diese historischen Dokumente nun wissenschaftlich bearbeitet – in einem neuen Forschungsprojekt an der Universität Würzburg. Die Nürnberger Kaufleute waren schon seit der Stadtgründung im Jahr 1040 eine gewichtige Größe: Mit ihrem Fern- und Großhandel schufen sie über Jahrhunderte hinweg die wirtschaftliche Grundlage für die politische Macht und den kulturellen Reichtum ihrer Stadt. Sie setzten aber auch einen besonderen rechtlichen Rahmen für ihre Handelstätigkeit.

Neben einigen anderen bekannten Handelsplätzen, wie Leipzig oder Bozen, verfügte auch Nürnberg schon früh über etablierte Handelsbräuche, zum Teil sogar über geschriebenes Handelsrecht. Wie andernorts wurden kaufmännische Handelsgerichte gegründet; in Nürnberg war das ab 1566 der Handelsvorstand, ein Kollegium aus vier „Marktvorstehern“. Neben erfahrenen Kaufleuten wirkten darin auch zwei Juristen mit. Der Handelsvorstand vertrat alle Kaufleute und ist damit eine der ältesten Institutionen der kaufmännischen Selbstverwaltung in Deutschland.

Nürnberg bietet sich für die Erforschung der Geschichte des Handelsrechts und der Handelsgerichtsbarkeit auch darum an, weil von dort – im Gegensatz zu anderen Handelsplätzen – sehr umfangreiches Quellenmaterial überliefert ist. Ein Teil davon sind handgeschriebene kaufmännische Rechtsgutachten, die sogenannten Pareres, von denen in Nürnberger Archiven mehrere Hundert erhalten sind.

Diese Akten der Nürnberger Handelsgerichtsbarkeit bilden die archivalische Grundlage für ein neues Forschungsprojekt an der Universität Würzburg. Geleitet wird es von Anja Amend-Traut, Professorin für Rechtsgeschichte; finanzielle Förderung kommt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

„Sehr viele der Nürnberger Gutachten drehen sich um wechselrechtliche Fragen“, so Amend-Traut. Kein Wunder: „Der Wechsel war vom 16. bis ins 18. und 19. Jahrhundert hinein das Zahlungs- und Kreditmittel schlechthin. Die Kaufleute konnten damit an verschiedenen Orten bargeldlos Geschäfte tätigen und ihre Verbindlichkeiten über längere Zeit prolongieren.“ Aus den Gutachten wird klar, dass es sehr praktische Fragen waren, die die Kaufleute dieser Zeit bewegten und die sich mit den zur Verfügung stehenden Rechtsquellen nicht beantworten ließen.

Anzeige

An den Rechtsgutachten zeigt sich auch das Ansehen des Nürnberger Handelsvorstands: Pareres aus Nürnberg wurden nicht allein von Kaufleuten des Platzes erbeten, an dem die Streitsache anhängig war – gesucht und gefordert waren sie auch von in- und ausländischen Handelsplätzen, unter anderem von den Städten Frankfurt am Main, Leipzig, Wien, Breslau, Bozen, Venedig, Lyon und Amsterdam.

„Weil die Gutachten zwischen allen relevanten Handelsplätzen Europas zirkulierten, gelten sie als grundlegend für das Verständnis des zeitgenössischen Handelsrechts. Dieses war häufig nicht dem rezipierten Römischen Recht entlehnt und kaum Gegenstand wissenschaftlicher Erörterungen. Gerade Handelsstreitigkeiten sind dabei generell geeignet, sich wegen der ihnen zugrundeliegenden, vornehmlich statutarischen Regelungen bzw. gewohnheitsmäßigen Übungen von den bisherigen Erkenntnissen abzuheben“, erklärt die Würzburger Professorin. Aus diesem Grund fordern Forscher schon seit dem 19. Jahrhundert eine systematische Untersuchung der Pareres – doch bislang sind die Gutachten vor allem unter rechtshistorischen Gesichtspunkten weitgehend unerforscht geblieben.

„In der Frühen Neuzeit hatte das Römische Recht prinzipiell eine Vorrangstellung vor dem jeweils örtlich geltenden Recht, das oft nirgends fixiert oder aufgeschrieben war“, sagt Amend-Traut. Selbst an den Universitäten sei bis ins 19. Jahrhundert hinein nur das Römische Recht gelehrt worden.

An den Nürnberger Pareres könnte sich nun ablesen lassen, wie sich der Umgang mit dem Römischen Recht in der Frühen Neuzeit änderte und dass möglicherweise das einheimische Recht eine weitaus bedeutendere Rolle spielte als bislang angenommen. Es wird sich zeigen, ob sich die Nürnberger Gerichtsbarkeit insgesamt vom Einfluss des Römischen Rechts emanzipierte – im festen Wissen um die überregionale Bedeutung der eigenen Rechtsgutachten.

Womöglich bildete sich auf Basis der Pareres sogar ein übergeordnetes Handelsrecht heraus – „schließlich wurden die Gutachten ja vor allem von Kaufleuten für Kaufleute erstellt, und vermutlich wurden sie auch über den jeweils konkreten Anwendungsfall hinaus herangezogen, um in gleichgelagerten Fällen eine Entscheidungshilfe zu bieten“, so Amend-Traut.

Quelle: Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Aktueller Buchtipp
Wissenschaftslexikon

Myo|klo|nie  〈f. 19; Med.〉 Schüttelkrampf [<grch. mys, … mehr

Re|haut  〈[ro] m. 6; Mal.〉 lichte, hervorgehobene Stelle (auf Gemälden) [frz.; zu haut … mehr

Bil|dungs|ein|rich|tung  〈f. 20〉 = Bildungsstätte

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige